Unsere Solardachpfanne setzt sich aus 3 verschiedenen Produkten zusammen
1. Photovoltaik-Modul
2. Solarthermie-Modul (bzw. Warmwasseraufbereitung)
3. Dachpfanne
Daraus ergeben sich viele verschiedene Fördermöglichkeiten auf Bundes- sowie Landesebene (KfW und BAFA).
Nachfolgend finden Sie eine Übersicht über die aktuellen Fördermöglichkeiten, sodass Sie die beste Wahl für sich treffen können.
Photovoltaik Förderung
Entscheidend für die Förderung ist zunächst einmal, ob Sie eine Privatperson sind oder ein Gewerbe betreiben.
Anschließend wird unterschieden zwischen einem Neubau und der Sanierung eines bestehenden Gebäudes.
Nachfolgend betrachten wir nur die Förderungen für Privatpersonen bis zu einer Anlagengröße von 10 kWp.
Die Förderungen für Photovoltaik lassen sich grundsätzlich in zwei Arten unterteilen.
1. Der Investitionszuschuss
2. Die betriebliche Förderung
Der Investitionszuschuss dient der Anschaffung einer Photovoltaikanlage und kann in Form eines zinsgünstigen Kredits oder eines Tilgungszuschusses erfolgen. Diese Förderung muss vor dem Kauf der PV-Anlage beantragt werden.
Die betriebliche Förderung erfolgt durch das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) in Form einer Einspeisevergütung.
Seit 2014 wird hier zum einen zwischen Anlagen bis 100 kWp, sowie größeren Anlagen unterschieden.
Einspeisevergütung als sichere Langzeiteinnahmequelle
PV-Anlagen bis 100 kWp erhalten, ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme, eine feste Einspeisevergütung über einen Zeitraum von 20 Jahren.
Die gesetzliche Einspeisevergütung erhalten Sie von Ihrem örtlichen Energieversorger für den Strom, den Sie in das öffentliche Netz einspeisen.
Die Höhe der Einspeisevergütung sinkt kontinuierlich. Der Monat, in dem die Solaranlage in Betrieb genommen wird, gilt als Stichtag für die Festsetzung der Einspeisevergütung.
Die Degression der Vergütungssätze finden Sie nachfolgend als Grafik, sowie die aktuellen Vergütungssätze als Tabelle.
Quelle: Bundesnetzagentur (Eigene Darstellung)
Mit hohem Eigenverbrauch die Amortisationszeit deutlich senken
War zu Beginn der Energiewende die oberste Maxime, so viel PV-Leistung wie möglich auf das Dach zu bekommen, wird heutzutage die Anlagengröße auf eine maximale Eigenverbrauchsquote ausgelegt und das mit gutem Grund.
2006 lag der durchschnittliche Strompreis noch bei 0,2 €/kWh. Mittlerweile liegt er bereits bei knapp 0,3 €/kWh
und ist damit fast dreimal so hoch wie die Kosten für den selbst erzeugten Strom
und mittlerweile auch dreimal so hoch wie die gesetzliche Einspeisevergütung.
Daraus ergibt sich:
Wird der gesamte Strom der PV-Anlage selber verbraucht, amortisieren sich die Investitionskosten gegenüber einer Volleinspeisung in einem Drittel der Zeit.
Diese Rechnung funktioniert jedoch lediglich für kleine Anlagenbetreiber.
Für Anlagen mit einer Leistung über 10 kWp gilt, dass für den selbst verbrauchten Strom die Strom EEG-Umlage gezahlt werden muss.
Somit sollte bei Privatpersonen eine Anlagenleistung von 10 kWp nicht überschritten werden.
Bei einer gut dimensionierten Anlage (in Abhängigkeit des jährlichen Strombedarfs) mit einer Süd-Ausrichtung kann grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass der eigene Strombedarf zu ca. 30% direkt durch die PV-Anlage gedeckt werden kann.
Mit Hilfe eines Batteriespeichers kann die Eigenverbrauchsquote teilweise bis auf 60% gesteigert werden.
Weiter unten finden Sie Informationen zu den Fördermöglichkeiten von Batteriespeichern.
Bei einer Ost-West-Ausrichtung ergibt sich bereits ohne Batteriespeicher eine deutlich höhere Eigenverbrauchsquote (im Vergleich zur Süd-Ausrichtung), da Sie morgens, wenn die Sonne aufgeht und abends, wenn Sie von der Arbeit nach Hause kommen, in der Regel am meisten Strom verbrauchen.
Förderung durch die KfW Bank
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert den Ausbau von Erneuerbaren Energien mit Investitions- und / oder Tilgungszuschüssen.
Im Zuge des Programms "Erneuerbare Energien - Standard (270)" kann für die Errichtung, Erweiterung und den Erwerb von Anlagen zur Nutzung von Erneuerbaren Energien und damit auch für Photovoltaik-Anlagen ein zinsgünstiger Kredit beantragt werden.
Dabei gilt es zu beachten, dass die PV-Anlage einen Teil des erzeugten Stroms in das öffentliche Netz einspeisen muss, um förderfähig zu sein. Sogenannte Inselsysteme sind daher nicht förderfähig.
Wichtige Information zur 50% Regelung bei Förderung
Mit dem KfW-Programm 275 musste die PV-Anlagenleistung dauerhaft auf 50% der Nennleistung gedrosselt werden. Dies ist mit dem KfW-Programm 270 nicht mehr der Fall.
Grundsätzlich sollte die Förderung vor dem Erwerb der Solaranlage beantragt werden.
Die Höhe des möglichen Zinssatzes ist von vielen verschiedenen Faktoren, wie der Laufzeit (5, 10, 15 oder 20 Jahre), den tilgungsfreien Anfangsjahren, sowie der jeweiligen Bonität und den vorhandenen Sicherheiten, abhängig.
Für die Ermittlung des Zinssatzes ist die eigene Hausbank zuständig. Es gibt jedoch noch weitere Kreditinstitute, wie z.B. die Umweltbank, weswegen sich ein Vergleich der Konditionen in jedem Fall lohnt.
Zusätzlich kann der Kredit auch für den Erwerb eines Batteriespeichers genutzt werden.
Für weitere Informationen besuchen Sie bitte direkt die Seite der KfW Bank: www.kfw.de
Förderung durch die Bundesländer
Grundsätzlich kann jedes Bundesland frei eigene Förderprogramme verabschieden.
Zum aktuellen Zeitpunkt gibt es jedoch nur noch ein Bundesland (Thüringen), welches den Ausbau von Photovoltaik-Anlagen mit einem Investitionszuschuss fördert.
Mit dem Programm Solar Invest wird die Investition in neue PV-Anlagen, sowie die Anschaffung von stationären Batteriespeichern bezuschusst, wenn durch das jeweilige System der Eigenverbrauch aus Erneuerbaren Energien erhöht wird. Die Förderung kann zusammen, aber auch getrennt beantragt werden.
Auch auf kommunaler Ebene gibt es Förderprogramme. So wird z.B. in München der Ausbau von PV-Anlagen und die Installation von Batteriespeichern gefördert.
Eine Auflistung der aktuellen Förderungen finden Sie in der nachfolgenden Tabelle:
Bundesland / Kommune | Förderprogramm | seit | Förderhöhe |
Thüringen | Solar Invest | 10 / 2016 | 900 € pro kWp installierter PV-Leistung (bis 10 kWp) |
München | FES | 03 / 2019 |
200 € pro kWp installierter PV-Leistung (bis 10 kWp) 100 € pro kWp installierter PV-Leistung (10 kWp - 30 kWp) |
Förderung von Batteriespeichern & E-Ladepunkten
Batteriespeicher und Eigenheim-Ladesysteme werden zunehmend gefördert. So gibt es neben dem Investitionszuschuss auf Bundesebene durch die KfW Bank zusätzlich zahlreiche Förderungen auf Landes- und kommunaler Ebene.
Förderung durch die KfW Bank:
Die KfW Bank gewährt über das Förderprogramm "Erneuerbare Energien - Standard (270)" nur noch einen zinsgünstigen Kredit.
Auf Landes- und kommunaler Ebene hingegen wird noch ein rückzahlungsbefreiter Zuschuss gewährt.
Förderung auf Landesebene:
Auf Landesebene gibt es viele unterschiedliche Förderprogramme, die sich nicht nur in der Förderhöhe, sondern auch in den Förderbedingungen unterscheiden.
Daher muss für jedes Bundesland und ggf. auch die jeweilige Kommune genau geprüft werden, was und unter welchen Bedingungen gefördert wird.
In Thüringen wird die Installation eines Batteriespeichers unabhängig davon gefördert, ob dieser zusammen mit einer PV-Anlage oder nachträglich zu einer bestehenden Anlage installiert wird.
Lediglich der Nachweis, dass durch den Batteriespeicher 60 % des eigenen Solarstroms genutzt werden kann, muss erbracht werden.
Auch in den Bundesländern Berlin, Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein gibt es eine Förderung für stationäre Batteriespeicher. Für alle Förderprogramme ist eine PV-Anlage und der öffentliche Netzanschluss des jeweiligen Systems vorgeschrieben.
Förderung von E-Ladepunkten:
Bei der Förderung von E-Ladepunkten gilt es zu beachten, dass eine Anschlussleistung von mehr als 11 kW zunächst dem lokalen Energieversorgungsunternehmen bzw. dem Netzbetreiber anzumelden ist.
Nachfolgend sind die aktuellen Förderprogramme aufgelistet. Detaillierte Informationen finden Sie über den jeweiligen Link zum Förderprogramm.
Bundesland / Kommune | Förderprogramm | seit | Förderhöhe & -voraussetzung |
Thüringen | Solar Invest | 10 / 2016 |
300 € pro kWh Speicherkapazität (Nachweis Eigenverbrauchsquote von 60 %)
Bedingung: - Investitionskosten müssen über 1.000 € sein. |
Bayern | 10.000-Häuser-Programm | 08/2019 |
Mind. 500 € (Je größer die PV-Leistung und Batteriekapazität, desto größer die Förderung) Max. 3.200 € (für eine 30 kWp PV-Anlage und 30 kWh Batterie)
Bedingungen: - Gemeinsame Anschaffung PV-Anlage (> 3 kWp) und Batteriespeicher (> 3 kWh)
Zusätzliche Förderung für die eigene E-Ladestation: - 200 € für Ladestation für Elektrofahrzeuge |
München | FES | 03/2019 |
300 € pro kWh Nutzkapazität (max. 50 % der förderfähigen Investitionskosten) Maximale Förderhöhe: 15.000 € |
Berlin | Stromspeicher-Förderprogramm |
300 € pro kWh Speicherkapazität (max. 15.000 €)
Bedingungen: - Speicher wird zusammen mit einer neuen PV-Anlage installiert - Verhältnis PV-Anlagenleistung zu Batterie-Speicherkapazität: 1,2 zu 1 - Speicher bleibt 3 Jahre installiert und besitzt eine Zeitwertersatzgarantie von mind. 10 Jahren - Die PV-Anlage muss aus der Ferne gesteuert werden können, oder darf max. mit 50 % der Nennleistung ins Netz einspeisen. |
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Brandenburg |
Kleinspeicher-Programm |
Neue Runde noch nicht angelaufen
10 - 30 % (abhängig vom Eigenverbrauchsanteil) der Kosten für Kauf, Installation und inkl. der Geräte für die Anlagenüberwachung Max. 3.000 €
Bedingungen: - Erste Förderung - Nutzkapazität > 2 kWh - Datenmonitoring - Bilanzielle Deckung des Stromverbrauchs durch Solarstrom von 50 % - Mind. 30 % des Solarstroms kann selbst verbraucht werden - PV-Anlage speist mit max. 50 % der Nennleistung in das Netz ein - Der Betrieb der PV-Anlage ist die einzige selbstständige Tätigkeit, die von der Person im Haus ausgeübt wird |
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Rheinland-Pfalz |
Solar-Speicher-Programm |
100 € pro kWh Speicherkapazität Max. 1.000 € je Vorhaben
Bedingungen: - Stationärer Batteriespeicher muss zusammen mit einer neuen PV-Anlage (min. 5 kWp) installiert werden - Batterie muss eine Speicherkapazität von mind. 5 kWh haben - Zeitwertersatzgarantie von mind. 10 Jahren - Batteriespeicher muss mind. 10 Jahre betrieben werden |
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Nordrhein-Westfalen |
200 € pro kWh Speicherkapazität
Bedingungen: - Speicherkapazität darf max. doppelt so groß sein wie die PV-Nennleistung - Batteriespeicher muss mit der PV-Anlage zusammen neu angeschafft werden - Für die Batterie muss ein Batteriepass vorliegen
Zusätzliche Förderung für die eigene E-Ladestation (wenn Grünstrom-Vertrag oder PV-Anlage vorhanden ist): - 60 % der Kosten für Kauf und Installation (max. 2.000 € pro Ladestation, 3.500 € wenn steuerbar) - 500 € Zuschuss für vorhandene PV-Anlage > 2 kWp |
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Sachsen |
01 / 2018 |
200 € pro kWh Speicherkapazität (Bei Lithium-Ionen-Speicher) 1.000 € extra, wenn der Speicher zusammen mit der PV-Anlage gekauft wird.
Bedingungen: Kapazität der Batterie: mind. 2 kWh (keine Bleibatterie) Wirkleistungsbegrenzung der PV-Anlage auf 50%
Zusätzliche Förderung für die eigene E-Ladestation: - Ladepunkt AC (Wechselspannung): 400 € pro Ladepunkt - Ladepunkt DC (Gleichspannung): 1.500 € pro Ladepunkt |
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Sachsen-Anhalt |
Speicherförderprogramm | 2021 |
Übernahme von bis zu 30 % der Batteriespeicherkosten (max. 5.000 €)
Bedingungen: -Zeitgleiche Installation von PV-Anlage und Batteriespeicher, oder mind. Verdopplung der bestehenden Anlagenleistung -Mind. 2 kWh Batteriespeicherkapazität -Max. 30 kWp PV-Anlage -Verhältnis von PV-Leistung zu Batteriespeicherkapazität: 1,2 zu 1 -Einspeiseleistung der PV-Anlage muss auf max. 50 % der Nennleistung begrenzt sein.
-Es muss mind. 50 % des erzeugten PV-Stroms selbst verbraucht werden. |
Schleswig-Holstein |
Klimaschutz-Förderprogramm | 06/2020 |
Seit 08/2020 Antragsstopp - im Spätherbst 2020 sollen erneut Mittel bereitgestellt werden
800 € für die Batterie 200 € für die Installation Max. 50 % der Kosten
Installation zusammen mit einer neuen PV-Anlage:
1.200 € Max. 75 % der Kosten
Bedingungen: - PV-Anlage mit mind. 5 kWp Leistung - Batteriespeicherkapazität mind. 3 kWh |
Heizen mit Erneuerbaren Energien / BAFA-Förderung
Neben Privatpersonen können auch Wohnungseigentümergemeinschaften, Freiberufler, Kommunen, Unternehmen und andere juristische Personen die Förderkonditionen der BAFA für die Wärmebereitstellung aus Erneuerbaren Energien nutzen.
In der nachfolgenden Übersicht ist dargestellt, welche Förderungen in welcher Höhe genutzt werden können.
Detaillierte Informationen können direkt der Internetseite der BAFA entnommen werden (BAFA).
Es ist grundsätzlich zu beachten, dass die Antragsstellung vor Beginn der Umsetzung erfolgen muss!
Solarthermie
Es wird die Errichtung oder die Erweiterung von Solarthermieanlagen gefördert, wenn diese überwiegend der Warmwasserbereitung und/oder Raumheizung, der Kälteerzeugung oder der Zuführung der Wärme/Kälte in ein entsprechendes Netz dienen.
Bei den allgemeinen Voraussetzungen für die Förderung einer Solarthermieanlage wird zwischen Bestandsgebäuden und Neubauten unterscheiden. Während bei Gebäudebestand für Luftkollektoren keine Mindestfläche und kein Pufferspeichervolumen vorgegeben wird, ist im Neubau eine Brutto-Kollektorfläche von mindestens 20 m² zu realisieren.
Darüber hinaus muss das Wohngebäude mindestens 3 Wohneinheiten haben (Nichtwohngebäude mindestens 500 m² beheizbare Nutzfläche), oder es muss sich um ein Solaraktivhaus handeln. Dabei muss der solare Deckungsgrad anhand einer Simulationsberechnung mindestens 50 % betragen. (Quelle: BAFA)
Als Voraussetzung müssen die Solarthermiekollektoren den technischen Mindestanforderungen entsprechen und nach Solar Keymark zertifiziert sein. Die aktuelle Liste mit förderfähigen Kollektoren finden Sie unter folgendem Link.
Zum aktuellen Zeitpunkt ist der solarthermische Teil unseres Hybridmoduls noch nicht nach Solar Keymark zertifiziert, sodass aktuell leider noch keine Förderung beantragt werden kann.
Wir arbeiten mit Hochdruck an dieser Zertifizierung und halten Sie auf dem Laufenden, sobald wir diese erfolgreich abgeschlossen haben.
Wärmepumpe
Die Kombination einer Luft-Wasser Wärmepumpe mit unseren Solardachpfannen ist aus mehreren Gründen sinnvoll und wird darüber hinaus noch sehr stark subventioniert, besonders in Kombination mit dem Austausch einer Ölheizung.
Andere Wärmepumpensysteme (Sole/Wasser oder Wasser/Wasser) sind leider nicht möglich.
Gut zu wissen:
Nach der Energieeinsparverordnung müssen Heizungen mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen, die älter als 30 Jahre alt sind, ausgetauscht werden. Dies betrifft vor allem Konstanttemperaturkessel, welche die Heizleistung nur schlecht an die Bedürfnisse anpassen können und daher besonders ineffizient sind.
Sollten Sie einen Ölkessel besitzen, der vor 1990 eingebaut worden ist, muss dieser noch in diesem Jahr ausgetauscht werden.
Für den Austausch wird eine zusätzliche Förderung in Höhe von 10 % gewährt.
Für Heizungen rein aus Erneuerbaren Energien ergibt sich ein Förderzuschuss von 45 %. Für Heizungen, die sowohl Erneuerbare Energien als auch Erdgas verwenden, gilt ein Förderzuschuss von 30%.
Voraussetzung für Gebäudebestand:
Voraussetzung für Neubau:
Förderfähige Kosten:
Die maximal förderfähigen Kosten sind begrenzt:
Die detaillierten förderfähigen Kosten finden Sie unter folgendem Link
Bildquelle: BAFA
Förderung energetische Dachsanierung (Solardachpfanne als Dach)
Tel: +49 2173 200 43 30
Fax: +49 2173 200 43 77
Karl-Benz-Str. 9
40764 Langenfeld (Rhld.)
Deutschland / Germany